Was kostet die Behandlung?

  • Abhängig von der Dauer der Behandlung, Kosten von 90 Euro bis 120 Euro
  • Dauer der Behandlung: in der Regel 60 Minuten

Bitte planen Sie für die Erstkonsultation ca. 15 Minuten mehr Zeit ein.

Gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen

Wir sind von den gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen als osteopathische Therapeuten anerkannt.

Viele Krankenkassen übernehmen zwischenzeitlich die Kosten für eine Behandlung ganz oder zumindest in Teilen. In der Regel wird eine ärztliche Bescheinigung bzw. Überweisung für die Übernahme der Kosten verlangt. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer gesetzliche Krankenkasse oder Ersatzkasse. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld der Behandlung bezüglich der Kostenübernahme. Informationen hierzu erhalten sie auch unter: www.osteokompass.de

Private Kranken(zusatz)versicherungen

Die Erstattung richtet sich hier nach Tarif ihrer privaten Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung. In der Regel wird eine Aufschlüsselung der Kosten nach der Gebührenordnung für Heilpraktikter (GebüH) verlangt. Diese erhalten Sie selbstverständlich von uns.

Bitte sprechen Sie auch hier im Vorfeld der Behandlung mit Ihrer Versicherung und informieren Sie uns über die Abrechnungsmodalitäten Ihrer Krankenkasse.

Terminabsagen / Ausfallgebühren

Um Ihnen längere Wartezeiten zu ersparen, behandeln wir nach verbindlich vorgemerkten Terminen. Erscheinen Sie deshalb bitte pünktlich zu dem für Sie reservierten Zeitpunkt.

Wenn Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, mindestens 24h vorher abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht abgesagte Termine in Rechnung stellen müssen.

Steuerliche Absetzung der Behandlungskosten

Heilpraktikerleistungen sind mehrwertsteuerbefreit gemäß §4 Nr. 14 Buchst. A UStG. Jeder Patient erhält eine Quittung über die erbrachten Leistungen. Bei Einreichen dieser Quittung(en) können die Behandlungskosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Bitte fragen Sie diesbezüglich Ihren Steuerberater.